DGUV Regel 112-119 Was ist das?

Berufsgenossenschaftliche Regelung für Arbeitssicherheitsschuhe

Die berufsgenosschenschaftliche Richtlinie BGR 191 umfasst die Regelung rund um die orthopädische Zurichtung von Sicherheitsschuhen. Demnach muss nach einer Veränderung des Schuhes dieser daraufhin überprüft werden, ob er nach dieser Veränderung noch den Anforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe, der Norm EN ISO 20345 – 20345 entspricht.

Die Zurichtungen der Schuhe samt Einlagen müssen nach dieser Richtlinie einer Baumusterprüfung unterzogen werden.

Konkret bedeutet dies, dass der Schuh weiterhin die Sicherheitsrelevanten Merkmale beibehält. Hierbei muss sichergestellt werden, dass u. a. folgende Eigenschaften des Arbeitssicherheitsschuhs gegeben sind:

  • Resthöhe der Zehenkappe
  • Antistatik
  • Energieaufnahmevermögen
  • Wasserdurchtritt
  • Ergonomische Anforderungen wie z.B. Schuhform, Passform, Polsterung, Gewicht usw.

Wir bieten Ihnen aus diesem Grund ausschließlich zugelassene, geprüfte und aufeinander abgestimmte Komponenten im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe an, die auch in verschiedenen Weiten erhältlich sind. Alle von uns angebotenen Modelle erfüllen die Erfordernisse der BGR 191 und der Schutz gemäß der Baumusterprüfung sowie der Versicherungsschutz bleibt erhalten.

Die Verwendung von Einlagen Ihrer Freizeitschuhe ist für Arbeitssicherheitsschuhe nicht zulässig und kann den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuteten. Beachten Sie: Arbeitsschuhe sind nicht zwangsläufig mit einer Schutzkappe zu versehen!

Leitfaden für Sie bei Berufsschuhen mit Zurichtung bzw. Einlagenversorgung

  1. Suchen Sie sich ein Modell unseres Programms aus, das mit dem Zusatz BGR 191 gekennzeichnet ist.
  2. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Änderungswünsche oder die Notwendigkeit von orthopädischen Änderungen sowie eine Einlagenversorgung bei Ihrem Modell. Im Falle eines ärztlichen Rezeptes reichen Sie uns diese mit Ihrer Bestellung bei uns ein.
  3. Wir führen die Schuhzurichtung durch bzw. fertigen Ihre Maßeinlagen mit den speziellen baumustergeprüften und zugelassenen Komponenten.
  4. Sollte eine weitere Anpassung nötig sein, führen wir diese durch.
  5. Sie kommen nach 8 Wochen in unser Geschäft um die Zurichtung / Einlagen kostenfrei von uns überprüfen zu lassen.